Mehrwegverpackungen für Ihr To-Go Geschäft
Das sollten Sie über die Mehrwegpflicht 2023 wissen






EU-weite Mehrwegpflicht ab Januar 2023
Die Mehrwegpflicht resultiert aus dem im Mai 2021 vom Bundestag beschlossenen neuen Verpackungsgesetz. Demnach werden Gastronom*innen ab dem 01. Januar 2023 dazu verpflichtet, für ihren Außer-Haus-Verkauf neben Einwegverpackungen mindestens eine Mehrwegalternative anzubieten. Dies gilt sowohl für Speisen als auch für Getränke. Wichtig ist, dass die Mehrwegvariante mehrfach einsetzbar ist und aus Kunststoff oder einem Kunststoffanteil besteht.
Weitere Informationen zur Novelle des Verpackungsgesetzes (§ 33 VerpackG) finden Sie hier.
Für wen gilt die Mehrwegpflicht?
Restaurants, Bistros, Cafés und Lieferdienste, die Take-Away Gerichte oder To-Go Getränke verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, neben Einwegverpackungen mindestens eine Mehrwegalternative anzubieten.
Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben - z.B. Imbisse - mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können.
Bald bei PAPSTAR: Mehrwegartikel für Ihr Take-Away Geschäft
Wir haben uns dazu entschieden, unser Sortiment zu erweitern und neben nachhaltigen Einwegverpackungen künftig auch Mehrwegalternativen anzubieten. In Kürze finden Sie in unserem Shop mehrfach verwendbare Verpackungen aus Kunststoff, die für heiße und kalte Speisen geeignet und spülmaschinen- und mikrowellenfest sind:
• Snack- und Suppenbecher
• Foodboxen
• Menüschalen
Coming Soon:
Mehrweg-Menüschalen
Mehrweg-Snackbecher
Mehrweg-Foodboxen
Schon jetzt im Shop erhältlich:
Mehrweg-Besteck:
20x50 Stück
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50 Stück
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6x200 Stück
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